Leistungen für Endkunden

Türen und Fenster


Barrierefreiheit umfasst auch die Türen und Fenster einer Wohnung / eines Hauses. Eine Vielzahl kleiner Details ist für die bequeme Nutzung notwendig. Angefangen bei der Haustüre, die eine elektrische Türöffnung besitzt bis hin zu Balkon- und Terrassentüren, die ein leichtes Durchqueren in den Außenbereich ermöglichen. Wenn Sie sich Ihren Zugang zu Balkon und Terrasse betrachten, haben Sie dort eine Schwelle? Oder befindet sich bereits ein Drainagerost zum Ableiten von Regenwasser vor dem Außenbereich dieses Eingangs? Haben Sie eine baulich bedingte Überdachung durch einen Balkon, einen Dachüberstand oder über dem Eingang der Haustüre ein Regenschutzdach? Das hochkomplexe Thema „Eingangstüre“ bedarf einer individuellen, genaueren Betrachtung. Gefördert wird dieser Umbaubereich durch Fördermittelangebote der einzelnen Länderbanken. Genauso wie der schwellenfreie Zugang in den Garten oder auf Loggia und Balkon.

Türen

Türen im Innenbereich sollten eine ausreichende Durchgangsbreite (mind. 85 cm Innenmaß) haben. Die Badezimmertüre sollte grundsätzlich nach außen sich öffnen lassen. Bei Platzmangel kann eine Schiebetüre oder eine “Raumspartüre” eingesetzt werden.

Fenster

Fenster mit barrierefreier Nutzbarkeit sollten sich im Sitzen öffnen lassen. Hierfür kann der Fenstergriff am unteren Rahmen platziert werden. Das unkontrollierte Aufschlagen des Fensters in den Raum kann mittels einer speziellen “Fangschere” verhindert werden. Dadurch wird das Fenster bei seitlicher Öffnung in Position gehalten und kann ohne großen Aufwand nach dem Lüften wieder geschlossen werden.

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