Für Endkunden und Fachbetriebe
Fördermittel-Übersicht für Endkunden, Handwerker und Architekten/Planer
Das ist immer eine der ersten Fragen: Wo gibt es Geld? Welche Fördermittel sind für mich abrufbar? Hier eine kompakte Zusammenfassung der derzeit (Stand Dezember 2022) verfügbaren Förder- und Geldmittel.
Neben der bekannten Zuschussvariante der KFW „Investitionszuschuss Barrierefreiheit 455-B“ mit einer Zuschusshöhe von 10% der Bausumme (max. 6.250€) gibt es den Kredit „Altersgerecht Umbauen – Modul 455“.
Der Kredit ist ein Förderkredit
- mit bis zu 50.000€ Höchstsumme, unabhängig vom Alter
- für alle, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren möchten und sich vor Einbruch schützen wollen
- auch für den Kauf einer barrierefrei umgebauten Wohnung
Konditionen: 2,71% p.a. Sollzins und 2,74% p.a. Effektivzins mit 10 Jahren Laufzeit, 2 Jahre Tilgungsfreiheit und 5 Jahren Zinsbindung. (Stand 12.12.2022)
Die Beantragung erfolgt über Finanzpartner (Ihre Hausbank, Genossenschaftsbanken oder Versicherungen). Nähere Details finden Sie auf www.kfw.de unter „Altersgerecht Umbauen“-Kredit.
Die Zuschussvariante der KFW wird jedes Jahr neu im Bundeshaushalt budgetiert. Im Jahr 2022 waren die zur Verfügung stehenden 70 Mio. € innerhalb weniger Wochen aufgebraucht. Der Zuschuss kann nur nach Bekanntgabe der Freigabe der Förderung beansprucht werden. Sobald die Gesamtsumme der Förderung erreicht ist, sind keine Gelder mehr verfügbar. Die Baumaßnahmen dürfen noch nicht begonnen haben.
Für Menschen mit einer anerkannten Pflegestufe steht von der Pflegekasse derzeit ein Zuschuss für Einzelmaßnahmen von bis zu 4.000€ zur Verfügung. Der Antrag erfolgt über die Pflegekasse nach „Prüfung der Sinnhaftigkeit“ einer Anpassung durch den Medizinischen Dienst der Kasse (MDK). Geprüft wird vor Ort in ihrer Wohnung. Wohnen mehrere Menschen mit anerkannter Pflegestufe zusammen, dürfen pro Person bis 4.000€ Zuschuss beantragt werden. Der Höchstbetrag liegt bei 16.000€. Die einzelnen Baumaßnahmen müssen genau beschrieben werden. Dazu berät Sie Ihr Fachbetrieb vor Ort. (Fachkraft finden) Es ist immer ein Eigenanteil an der Gesamtbausumme einzuplanen, da der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen erfahrungsgemäß nicht ausreicht. Es handelt sich um einen Zuschuss und keine Vollförderung.
Die Baumaßnahmen „Wohnumfeld verbessernde Maßnahme“ sind mit einem Kostenvorschlag von mindestens zwei Fachbetrieben bei Ihrer Pflegekasse zu beantragen. Manche Pflegekassen möchten drei Vergleichsangebote vorgelegt bekommen. Der ausführende Fachbetrieb wird von der Pflegekasse nach seiner nachgewiesenen Qualifikation, Erfahrung und Kostenvoranschlag ausgesucht. Eigenleistungen und Bauleistungen durch Bekannte oder nicht als Fachbetrieb ausgewiesene Anbieter werden nicht bezuschusst.
Details zur Beantragung erfragen Sie bitte bei Ihrer Pflegekasse. Den aktuellen Grad Ihrer Pflegeeinstufung besprechen Sie bitte mit Ihrem ambulanten Pflegedienst.
Sollten Sie in finanzieller Not sein und den über den Zuschuss hinausgehenden Eigenanteil nicht leisten können, informiert Sie die regionale Wohn- oder Pflegeberatung. Diese Beratungsstellen finden Sie über Ihre kommunale Verwaltung oder im Internet. Stichwort: Hilfe zur Pflege.
Weitere Fördermöglichkeiten (Zuschüsse und Sonderkredite) finden Sie in unserer Auflistung der Fördermittel der Länderbanken. Diese Geldmittel werden durch den Bund an die jeweiligen Länderbanken zur Verfügung gestellt. Die Rahmenbedingungen dieser Fördermittel sind je nach Bundesland unterschiedlich. Fördermittel der Länderbanken:
Darüber hinaus bieten Sparkassen, Bausparkassen sowie Versicherungen Kredite mit Sonderkonditionen für barrierereduzierende Umbaumaßnahmen an. Die Zinsen für solche Kredite belaufen sich üblicherweise zwischen Hypothekendarlehnszinsen und Konsumkreditzinsen.
Übersicht der Ansprechpartner
KfW
Altersgerecht Umbauen - ein externer Verweis
KfW
Barrierereduzierung – Investitionszuschuss - ein externer Verweis
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Internet: www.kfw.de
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